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Fachschule Sozialwesen Typ Heilpädagogik |
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Fachschule Typ Sozialwesen – Heilpädagogik
Die Fachschule führt zu vertiefter beruflicher Fachbildung und fördert die berufsübergreifende Allgemeinbildung. Sie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Schulstandort: Finsterwalde, Friedrich- Engels- Str. 31
Gliederung der Ausbildung: Das Studium kann in Vollzeit oder Teilzeit aufgenommen werden. * Teilzeit: 5 Semester tätigkeitsbegleitend i. d. R. 2 Tage pro Woche.
Aufnahmevoraussetzungen: * eine staatliche Anerkennung als Erzieher/in oder als Heilerziehungspfleger/in und der Nachweis einer zumindest einjährigen einschlägigen hauptberuflichen praktische Tätigkeit in der erworbenen Qualifikation * für Erwerbstätige in heil- oder sonderpädagogischen Arbeitsfeldern ist eine Bestätigung des Arbeitgebers über die gegenwärtige hauptberufliche Tätigkeit zu erbringen * für Erwerbstätige, die nicht heil- oder sonderpädagogisch, jedoch in einem sozialen Beruf tätig sind, der Nachweis von 200 Stunden heil- oder sonderpädagogischer Praxis vor Ausbildungsbeginn * für Nichterwerbstätige sind vor Ausbildungsbeginn mindestens 200 Stunden heil- oder sonderpädagogische Praxis nachzuweisen
Die Ausbildung erfolgt in folgenden Lernbereichen und Lernfeldern:
Berufsbezogener Lernbereich * Die berufliche Identität erwerben und professionelle Perspektiven entwickeln * Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten * Menschen mit Behinderungen individuell und situationsbezogen begleiten und pflegen * Mit Menschen mit Behinderungen Lebenswelten strukturieren und gestalten * Prozesse der Wahrnehmung, Bewegung, Gestaltung und Darstellung entwickeln und Medien anwenden * Heilpädagogische Prozesse planen, durchführen und evaluieren sowie umfassend dokumentieren * Heilpädagogische Arbeit organisieren und koordinieren sowie Qualität sichern * Praxisbegleitung/Praxisreflexion * Angeleitete Praxis in heilpädagogischen Tätigkeitsfeldern Art und Dauer der praktischen Ausbildung (Teilzeitform) * erwerbstätige Schülerinnen und Schüler in heil- und sonderpädagogischen Arbeitsfeldern innerhalb der Ausbildung 160 Stunden angeleitete Fachpraxis in einem anderen heilpädagogischen Handlungsfeld * erwerbstätige Schülerinnen und Schüler, die nicht heil- oder sonderpädagogisch, jedoch in einem sozialen Beruf tätig sind, innerhalb der Ausbildung 160 Stunden angeleitete Fachpraxis in zwei heilpädagogischen Arbeitsfeldern * nicht erwerbstätige Schülerinnen und Schüler im Ausbildungszeitraum mindestens 400 Stunden angeleitete Fachpraxis in zwei heilpädagogischen Arbeitsfeldern
Abschluss: Staatlich anerkannte(r) Heilpädagoge(in) |