OSZ EE - Oberstufenzentrum Elbe-Elster Advertisement
Home arrow Ausbildung arrow Fachschule arrow Fachschule Sozialwesen Typ Heilpädagogik
Samstag, 4. September 2010
 
 
Fachschule Sozialwesen Typ Heilpädagogik PDF Drucken E-Mail

Fachschule Typ Sozialwesen
– Heilpädagogik

Die Fachschule führt zu vertiefter beruflicher Fachbildung und fördert die berufsübergreifende Allgemeinbildung. Sie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Schulstandort: Finsterwalde, Friedrich- Engels- Str. 31

Gliederung der Ausbildung:
Das Studium kann in Vollzeit oder Teilzeit aufgenommen werden.
* Teilzeit: 5 Semester tätigkeitsbegleitend i. d. R. 2 Tage pro Woche.

Aufnahmevoraussetzungen:
* eine staatliche Anerkennung als Erzieher/in oder als Heilerziehungspfleger/in und der Nachweis einer zumindest einjährigen einschlägigen hauptberuflichen praktische Tätigkeit in der erworbenen Qualifikation
* für Erwerbstätige in heil- oder sonderpädagogischen Arbeitsfeldern ist eine Bestätigung des Arbeitgebers über die gegenwärtige hauptberufliche Tätigkeit zu erbringen
* für Erwerbstätige, die nicht heil- oder sonderpädagogisch, jedoch in einem sozialen Beruf tätig sind, der Nachweis von 200 Stunden heil- oder sonderpädagogischer Praxis vor Ausbildungsbeginn
* für Nichterwerbstätige sind vor Ausbildungsbeginn mindestens 200 Stunden heil- oder sonderpädagogische Praxis nachzuweisen

Die Ausbildung erfolgt in folgenden Lernbereichen und Lernfeldern:

Berufsbezogener Lernbereich
* Die berufliche Identität erwerben und professionelle Perspektiven entwickeln
* Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
* Menschen mit Behinderungen individuell und situationsbezogen begleiten und pflegen
* Mit Menschen mit Behinderungen Lebenswelten strukturieren und gestalten
* Prozesse der Wahrnehmung, Bewegung, Gestaltung und Darstellung entwickeln und Medien anwenden
* Heilpädagogische Prozesse planen, durchführen und evaluieren sowie umfassend dokumentieren
* Heilpädagogische Arbeit organisieren und koordinieren sowie Qualität sichern
* Praxisbegleitung/Praxisreflexion
* Angeleitete Praxis in heilpädagogischen Tätigkeitsfeldern
Art und Dauer der praktischen Ausbildung (Teilzeitform)
* erwerbstätige Schülerinnen und Schüler in heil- und sonderpädagogischen Arbeitsfeldern innerhalb der Ausbildung 160 Stunden angeleitete Fachpraxis in einem anderen heilpädagogischen Handlungsfeld
* erwerbstätige Schülerinnen und Schüler, die nicht heil- oder sonderpädagogisch, jedoch in einem sozialen Beruf tätig sind, innerhalb der Ausbildung 160 Stunden angeleitete Fachpraxis in zwei heilpädagogischen Arbeitsfeldern
* nicht erwerbstätige Schülerinnen und Schüler im Ausbildungszeitraum mindestens 400 Stunden angeleitete Fachpraxis in zwei heilpädagogischen Arbeitsfeldern

Abschluss:  Staatlich anerkannte(r) Heilpädagoge(in)

 
< zurück   weiter >
 
Top! Top!